Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Schulpsychologin Magdalena Rosenbaum:
Wie erhält man Nachteilsausgleich und Notenschutz?
1. Schülerinnen und Schüler bzw. Erziehungsberechtigte stellen einen schriftlichen Antrag auf Nachteilsausgleich oder Nachteilsausgleich mit Notenschutz bei der Schulleitung. Die Vorlage einer schulpsychologischen Stellungnahme ist stets erforderlich.
2. Wenn eine aktuelle Stellungnahme benötigt wird, wenden sich Antragsteller an die zuständige Schulpsychologin bzw. den zuständigen Schulpsychologen.
3. Die Schulleitung entscheidet über die Gewährung der einzelnen Maßnahmen. Es ergeht ein Bescheid an den Antragssteller. Nachteilsausgleich ist erst ab Bekanntgabe der Entscheidung möglich. Notenschutz kann frühestens ab dem Zeitpunkt der Beantragung gewährt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Inklusionskoordinatorin Friederike Schultz: